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Was versteht man unter Brandschutz und wozu braucht man diesen eigentlich?
Es gibt verschiedene Arten des Brandschutzes und wir möchten Ihnen gerne hier einen kurzen Überblick über diese geben:
1) Vorbeugender Brandschutz
Ist der Überbegriff für alle Maßnahmen - hauptsächlich in Gebäuden -, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Auch bei Veranstaltungen, die in der Regel von viel Publikum besucht wrden, müssen eine Vielzahl von Brandschutzmaßnahmen getroffen werden. So müssen bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein „Feuerwehrsicherheitswachdienst“ oder Brandsicherheitswache beigestellt werden - genannt wird dies eine vorbeugende Brandbekämpfung. Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in die Teilbereiche baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz und organisatorischer Brandschutz. Demgegenüber steht der abwehrende Brandschutz, der dann in auftritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen bereits versagt hat. Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der allgemeinen Sicherheit, sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind im Bundesgebietnals Mindestanforderungen zu verstehen. Darüber hinaus bestehen sehr häufig weiterführende Interessen hinsichtlich des Sachschutzes. Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht greifen die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz meist auf privatrechtliche Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Dementsprechend gestalten sich die Kosten für die Sachversicherung häufig umgekehrt proportional zu den Aufwendungen für den baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz.
2) Baulicher Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr verschieden und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Die Regelungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien Leitungen (kein PVC) Standard. Stromleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die für die maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz eine Feuerwiderstandsdauer (mit Funktionserhalt) von E90 oder E30 aufweisen. Nicht zu vergessen sind Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser, Kliniken, Seniorenwohnanlagen usw.).
Organisatorischer Brandschutz
Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet.
Abwehrender Brandschutz [Bearbeiten]
Der abwehrende Brandschutz ist eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz ist alles, was die Feuerwehr unternimmt, wenn es bereits zum Schlimmsten gekommen ist.
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